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Der Krieg in der Ukraine – bringt er eine Neuordnung Europas?

Von Prof. Dr. Claudia Wiesner, Hochschule Fulda

Der Krieg in der Ukraine hat nicht nur einige europäische Gewiss- und Gewohnheiten in Frage gestellt. Er wird auch eine Neuordnung Europas mit sich bringen, denn: Erstmals seit den Balkankriegen gibt es wieder Krieg in Europa. Das erschüttert europäische Sicherheiten – und zwar sowohl bei politisch Handelnden wie auch bei Bürgerinnen und Bürgern. Über 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gab es kein reales Bewusstsein mehr davon, dass es wirklich geopolitische Bedrohungen geben könnte. Und vor allem: Krieg war für viele, in der Politik, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft eine höchstens theoretische Option. Die Idee, Frieden zu schaffen ohne Waffen war common sense geworden. Dabei waren aber die meisten EU-Mitgliedstaaten und insbesondere auch Deutschland seit langem Teil der Nato, d.h., beide profitierten in den letzten Jahren faktisch vom nuklearen Schutzschirm der USA.

Was sich derzeit zeigt ist, dass diese Orientierung auf Frieden und Wirtschaftsbeziehungen in alle Welt nur dann funktioniert, wenn es keine Aggression gibt, die Völkerrecht oder europäische Sichtweisen und Rationalitäten ignoriert, so wie jetzt. Nun sind die EU und auch Deutschland damit konfrontiert, dass genau das geschieht. Im und mit dem Ukrainekrieg werden – und ganz offensichtlich primär aus geopolitischen und ideologischen Motiven, d.h. aus einem russischen Großmachtstreben heraus – grundlegende Werte der EU in Frage gestellt: Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, und das moderne Völkerrecht. Damit werden auch seit 30, wenn nicht sogar seit fast 70 Jahren, etablierte europäische Gewissheiten umgeworfen: Krieg war undenkbar. Das hat sich mir in vielen Gesprächen mit Studierenden gezeigt, die in Einführungsveranstaltungen in die europäische Integration ungläubig blicken, wenn die Option eines Krieges in Europa diskutiert wird. Es konnte sich kaum jemand vorstellen, dass Russland oder sonst irgendein autoritärer Staat auch nach außen wahrmacht, was er im Inneren praktiziert, nämlich die offene und aktive Verachtung der Prinzipien von Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht. Das ist aus einer europäischen Rationalität heraus auch kaum zu verstehen – aber sehr wohl aus einer russischen geopolitischen und ideologischen Perspektive heraus, einer Perspektive, in der diese Werte als dekadent betrachtet werden und ein großrussisches Reich angestrebt wird.

Diese Überlegungen unterstreichen, wie schwierig es aus Sicht der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist, auf die neue Situation zu antworten. Insbesondere Deutschland stellt dies vor erhebliche Herausforderungen. Dennoch haben wir in Deutschland binnen 96 Stunden nach Kriegsbeginn einen Paradigmenwechsel gesehen: nach Jahrzehnten der Demilitarisierung wurde in kürzester Zeit ein enormes Budget für Rüstung beschlossen. Plötzlich betont die politische Führung, dass Deutschland verteidigungsfähig sein muss. Aber die Kritik an den 100 Millionen Euro Sondervermögen für die Verteidigung in Deutschland zeigen auch, wie schmerzhaft dieser Bruch mit der Tradition der letzten Jahrzehnte ist, für einige jedenfalls. Und dafür gibt es gute Gründe. Deutschland hat sich seit dem Zweiten Weltkrieg als Friedensmacht definiert und muss seine Rolle nun neu finden. Eine Friedensmacht zu sein ist dabei sicherlich normativ attraktiver, als sich als entscheidenden geopolitischen und militärischen Akteur in Europe zu verstehen.

Die innenpolitischen Folgen des Krieges in den EU-Staaten sind aktuell noch offen. Europas Populisten haben vor dem Krieg offen mit Putin sympathisiert. Es zeigt sich aber nun, dass diese Ausrichtung einerseits politisch nicht mehr opportun ist. Die deutsche AfD bekommt fast nur noch Hohn und Spott, wenn sie sich zu Putin äußert – entsprechend tut sie es kaum. In Frankreich haben Marine Le Pen, Eric Zemmour und auch Jean-Luc Melenchon sich von Putin ein Stück weit distanziert. Le Pen musste sogar eine Wahlkampfbroschüre einstampfen, weil sie dort zusammen mit Putin abgebildet war. In der Summe zeigt dieser Krieg, wozu Autokratien fähig sind. Eigentlich sollte all dies autokratische Tendenzen unattraktiver machen – aber der Ausgang der Wahlen in Ungarn und in Frankreich zeigen, dass das so nicht stimmt. Viktor Orban gewann die ungarische Parlamentswahl erneut mit Zweidrittelmehrheit. Auch Le Pens Umfragewerten hat ihre vormalige Nähe zu Putin nicht geschadet. Im April 2022 hatte sie so gute Aussichten, bei den Präsidentschaftswahlen erfolgreich zu sein, wie noch nie zuvor. Entsprechend erreichte sie dann den zweiten Wahlgang. Das Ergebnis der französischen Präsidentschaftswahlen fiel dann im zweiten Wahlgang zwar mit etwa 42% für Le Pen und etwa 58% für Macron relativ deutlich aus, aber auch dieses Resultat bedeutet, dass 42% der abgegebenen Stimmen, also mehr als zwei Fünftel, an eine rechtsextreme EU-Kritikerin gingen. Das verdeutlicht die Überzeugungskraft rechtsextremer, populistischer und demokratiefeindlicher Ideen sowohl in der EU als auch in Frankreich.

Möglicherweise wird der Krieg auch inner-europäische Machtverhältnisse verändern. Zum einen ist es wahrscheinlich, dass Frankreich und Deutschland ihre Führungsrolle stärken, wenn sie sie denn annehmen (und wenn Macron Präsident bleibt). Auch Kommission und Parlament können stärkere Gestaltungsmacht gewinnen, wenn sie ihre angekündigte Agenda umsetzen, d.h. die EU als geopolitische Akteurin gestalten. Mit Blick auf die östlichen Staaten zeigt sich ein widersprüchliches Bild. Einerseits sehen sie derzeit schmerzhaft, dass es nicht sehr attraktiv ist, sich an Russland anzubinden, und sie könnten zudem über den Krieg eine konstruktive Rolle gewinnen, wenn sich denn Initiativen wie die Bahnreise der polnischen, tschechischen und slowakischen Regierungsschefs nach Kiew fortsetzen. Polen spielte so plötzlich wieder konstruktiv mit in der EU. Diese Entwicklungen könnten die EU ausgewogener machen und stabilisieren, und zudem die gemeinsame Orientierung auf Demokratie stärken. Es gibt aber auch eine Gefahr, dass sich die inneren Konflikte wieder intensivieren. Denn Ungarn fällt aus dem osteuropäischen Zusammenhang heraus. Viktor Orban verbreitete vor der Wahl erfolgreich das Narrativ, dass alleine er und seine Fidesz Ungarn aus dem Krieg heraushalten könnten – und zwar durchaus aufgrund seiner relativen Nähe zu Putin. Nach dem Wahlsieg verdeutlichte Orban, dass er seinen politischen Kurs und seine EU-Kritik beibehalten werde, und die Kommission kündigte an, ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn zu beginnen. Für den Fall, dass Le Pen in Frankreich die Wahl gewinnen sollte, würde aus einer Kooperation Le Pen-Orban ein immenses Krisenpotenzial für die EU erwachsen.

Die EU hat sich zu all dem erneut in ihrer Erweiterungspolitik zu positionieren – und auch hier hat sie geopolitische und geostrategische Überlegungen einzubeziehen und abzuwägen gegen innere Anforderungen. Nach der Ukraine haben auch Georgien und Moldawien einen Antrag auf EU-Beitritt gestellt. Nord-Mazedonien, Montenegro, Albanien und Serbien verhandeln schon länger mit der EU über einen Beitritt. Und der Krieg wird sich sicherlich auf die Osterweiterung der EU auswirken. Er wird den Druck verstärken, schneller zu werden und Angebote zu machen – so schnell wird es aber nicht gehen (können). Denn die EU hat das Problem, bereits zu oft zu rechtsstaatlich schwache Staaten aufgenommen zu haben. Sie beginnt gerade ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn, gegen Polen laufen bereits Verfahren. Dies sollte der Tendenz zu übereilten Entscheidungen entgegenwirken. Und: Die EU wird sich realiter auch die Frage stellen, ob sie in Kriege verwickelt werden will. Dies mag zynisch klingen, aber: Da die EU auch eine Verteidigungsgemeinschaft ist, würden mehr östliche Mitglieder auch die Entscheidung zu deren notfalls kriegerischer Verteidigung bedeuten. Es ist aber offensichtlich, dass derzeit weder die EU noch die NATO in diesen Krieg hineingezogen werden möchten, und zwar mit guten Gründen. Das wird sich sicherlich auch in Zukunft nicht ändern. Insofern ist der Umgang der EU-Staaten und der NATO mit der Situation ambivalent: sie wollen den Krieg beenden, aber nicht eingreifen.

Die EU erlebt in Reaktion auf den Krieg aber bereits einen Paradigmenwechsel, der bisher kaum als solcher thematisiert wird. Die EU kaufte umgehend Waffen für die Ukraine im Wert von 500 Millionen Euro – diese EU, die zwar Klauseln zur gegenseitigen Verteidigung ihrer Mitgliedstaaten im Vertrag hat (Art 42 EUV), aber bislang kaum eine aktive militärische Rolle übernommen hat. Der EU-Außenbeauftragte Borell spricht von der „neuen Geopolitik der EU“, ebenso wie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Auch hier erleben wir eine Zeitenwende: die EU ist auf dem Weg, ein ernsthafter geopolitischer Akteur zu werden. Und das muss sie auch – zumindest muss sie sich zur multipolaren Weltordnung und geopolitischen Entwicklungen positionieren. Das betrifft neben Russland vor allem China, dessen geopolitische und wirtschaftliche Aktivitäten in der EU erkennbar auch dem Ausbau (geo)politischer Einflusssphären dienen und die nicht unterschätzt werden sollten. China betreibt mit der „Belt and Road Initiative“, der so genannten neuen Seidenstraße, erkennbar Geopolitik. Chinesische Investoren konnten unter anderem im Zuge der Privatisierungen nach der Finanzkrise den Hafen von Piräus kaufen – einen seit Jahrtausenden strategisch zentralen Hafen im südlichen Europa. Hinzu kommt die Unsicherheit, wie sich die USA weiter weltpolitisch verhalten werden. Unter der Biden-Administration wird sicherlich eine atlantische Bündnispolitik fortgeführt werden – aber aus europäischer Sicht ist es ein glücklicher Umstand, dass gerade Biden und nicht mehr Donald Trump Präsident der USA ist. Die Gefahr aber, dass Trump noch einmal gewählt wird, ist real.

Welche Folgen könnte der Krieg in einer weltweiten Perspektive haben, insbesondere mit Blick auf die Bedeutung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Chancen neuer (Re-)Demokratisierungswellen? Diese Frage ist derzeit offen. Im „Westen“ und bei denen, die zum Westen gehören wollen, ist das sicherlich mehrheitlich so. Aber auch im Westen gibt es Kritik an dem, was manche als „Verteidigung westlicher Werte“ bezeichnen, es gibt sogar die offene Infragestellung dieser Werte – wenn sie etwa als per se kolonial oder rassistisch bezeichnet werden. Und im weltweiten Maßstab ist wichtig zu beachten, welche Staaten sich in der UN-Vollversammlung bei der Abstimmung über die Resolution, die den Krieg und Russland verurteilt, enthalten haben. Darunter sind vor allem zahlreiche große Schwellenländer. In dieser neuen weltpolitischen und geopolitischen Konstellation, in dem neuen Kaltheißen Krieg, wie er mitunter genannt wird, ist eine entscheidende Frage, wer sich wie geopolitisch ausrichten wird. Russland orientiert sich erkennbar nach Osten, aber China reagiert noch reserviert, gab Anzeichen, sich jedenfalls ein Stück weit von Russland zu distanzieren. Würde Russland so sukzessive isoliert, wäre das hilfreich für die westlichen Demokratien. Falls aber die Allianz Russland-China hält, und wenn sie z.B. von Indien oder Pakistan verstärkt würde, würde das den Westen unter starken Druck setzen. Wichtig ist hier, einzubeziehen, dass viele der Staaten, die sich enthalten oder mit Nein gestimmt haben bei der UN-Resolution, auch autokratisch verfasst sind. Es ist eine Lektion dieses Krieges, dass die möglichen Konsequenzen autoritärer Tendenzen und autokratischer Staatlichkeit nicht zu unterschätzen sind. Autoritäre Staaten haben ganz offensichtlich weniger Hemmungen, ihre Interessen gnadenlos und im Widerspruch zum Völkerrecht durchzusetzen. Es stellen sich also zahlreiche geopolitische Herausforderungen, zu denen sich die EU positionieren muss, ob sie will oder nicht.

Insgesamt wird der Krieg mit großer Sicherheit damit nicht nur eine Zeitenwende bringen, sondern auch tatsächlich eine Neuordnung Europas. Wie substanziell diese ausfallen wird, wird sich zeigen.

Die hier beschriebenen Fragen und Überlegungen sind leitend für die Arbeit im Schwerpunkt „Demokratie in der globalen Ordnung“ des neu gegründeten Forschungsinstituts „Point Alpha e.V.“ Nähere Informationen finden sich hier:

https://www.hs-fulda.de/sozial-kulturwissenschaften/forschung-und-projekte/forschungsinstitut-point-alpha-ev

Die ausgeführten Überlegungen werden zudem ausführlich in diesem Podcast thematisiert: “Welche geopolitischen Auswirkungen hat der Ukraine-Krieg auf Europa und die Welt?“

https://www.convoco.co.uk/podcast/c-spezial-claudia-wiesner/

Der Weg des geringsten Widerstands verfehlt das EU-Klimaziel

Von Prof. Dr. Michèle Knodt, TU Darmstadt

Im Dezember 2020 hat die Europäische Union über ein ehrgeizigeres EU-Klimaziel 2030 auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050 entschieden. Beschlossen wurde, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 zu senken. Dabei ging es um mehr als um eine bloße Willensbekundung zu größeren politischen Anstrengungen. Die Zielsetzung überformt auch die deutsche Klimapolitik. Expertinnen und Experten des BMBF-geförderten Kopernikus-Projekts ARIADNE zur Energiewende haben jetzt zentrale Szenarien der EU-Kommission durchleuchtet. Die Analyse zeigt: Setzt die EU weiter auf einen bunten Mix von Instrumenten ohne klares Konzept für deren Zusammenspiel, läuft sie Gefahr, an ihren neuen Zielen zu scheitern.

Drei Politikpfade in Form unterschiedlicher Szenarien sieht die EU-Kommission als zielführend und hat sie zur Debatte gestellt: Die EU könnte entweder regulative Maßnahmen verstärken, insbesondere durch eine starke Intensivierung der Politiken im Erneuerbaren Energien- und Energieeffizienzbereich. Sie könnte auch die CO2-Bepreisung durch Einführung eines Emissionshandels in den Bereichen Transport und Gebäude sowie für kleinere Industrieanlagen zum zentralen Leitinstrument machen. Oder sie könnte mit dem bisherigen Politikmix voranschreiten, in dem regulative Maßnahmen verstärkt werden, während der bestehende Emissionshandel für große Energie- und Industrieanlagen um einzelne Sektoren erweitert wird oder ein zweiter, neuer Emissionshandel parallel aufgebaut wird.

Jetzt haben Forschende aus dem Kopernikus-Projekt ARIADNE diese Politikpfade zum 55-Prozent-Ziel bis 2030 auf zwei entscheidende Faktoren untersucht: einerseits die kurzfristige Umsetzbarkeit und andererseits die langfristige Wahrscheinlichkeit der Zielerfüllung der Pfade.

„Alles auf Regulierung“ oder „Alles auf CO2-Bepreisung“?

In dem Regulierungs-Szenario würde die EU ihre Maßnahmen bei Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien intensivieren. Dieser Pfad kann tiefe Eingriffe in nationale Energiestrukturen bewirken. In einem solchen Fall hat die EU bei Vorbehalten der Mitgliedstaaten nicht die rechtliche Kompetenz, diese Maßnahmen zu erlassen.

Allerdings bietet dieses Szenario eine hohe Wahrscheinlichkeit der langfristigen Zielerfüllung: Das Regulierungs-Szenario kann als ein in sich schlüssiges Gesetzespaket durch das Leitinstrument der EU-weiten Ziel- und Maßnahmenverschärfungen im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz funktionieren. Voraussetzung ist aber, dass die bisherigen Durchsetzungsmechanismen der EU-Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten, etwa durch Sanktionsmechanismen, verschärft werden.

In dem preisbasierten Szenario der EU-Kommission würde der CO2-Preis etwa durch einen stark ausgeweiteten Emissionshandel mit den neuen Sektoren Schifffahrt (intra-EU), Gebäude und Verkehr zum zentralen Leitinstrument. Dieser Pfad ist herausfordernd, weil die Politik und letztlich die Wirtschaft bereit sein müssen, gegebenenfalls sehr hohe CO2-Preise zu akzeptieren.

Der gewohnte Politikmix läuft Gefahr, sein Ziel zu verfehlen

„Als Mittelweg erscheint eine Veränderung des vertrauten Instrumenten-Mix als der Pfad, der kurzfristig am leichtesten in der EU durchsetzbar sein dürfte. Doch der Weg des geringsten Widerstands könnte langfristig Risiken bergen“, erläutert die Juristin und Professorin Sabine Schlacke von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Mitglied des Ariadne-Konsortiums.

Ein Politikmix-Szenario funktioniert nur, wenn die sich teilweise überlappenden und unter Umständen auch gegenläufigen Instrumente und Durchsetzungsmechanismen für die Einhaltung der Ziele aufeinander abgestimmt werden. „Werden diese Inkohärenzen nicht adressiert und vorausschauend in das EU-Politikpaket eingearbeitet, bietet ein Mix am Ende nicht das Beste aus zwei Politikwelten, sondern führt im Gegenteil durch einander behindernde Maßnahmen am Klimaziel vorbei“, fasst Schlacke zusammen.

Ein glaubwürdiger Politikmix sollte deshalb nach einem klaren Regulierungsprinzip an den Klimaschutzzielen und aufeinander abgestimmten Instrumenten ausgerichtet werden, so die Einschätzung der Expertinnen und Experten des Kopernikus-Projekts Ariadne. Etwa entlang eines Leitinstruments zur Emissionsreduktion wie der CO2-Bepreisung, an dem regulatorisch flankierende Instrumente gezielt nicht erfasste Hemmnisse wie etwa den beschleunigten Ausbau der Infrastruktur adressieren.

Letztlich sollte ein Politikmix auch mit einem kontinuierlichen Anpassungsmechanismus ausgestattet werden, der die Zielerfüllung regelmäßig überprüft, fortentwickelt und sich an veränderte Rahmenbedingungen anpasst, etwa durch einen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat. Für die Reform des regulatorischen Rahmens, für die die EU Kommission im nächsten Jahr erste Vorschläge vorlegen will, sollte dies dringend berücksichtigt werden, schließen die Fachleute. Sonst könnte der gerade erst mit dem Green Deal eingeschlagene Weg bereits auf den ersten Metern scheitern.

Hier finden Sie das ARIADNE Papier:

https://www.pik-potsdam.de/de/institut/abteilungen/transformationspfade/projekte/ariadne/kurzdossier_eu-klimaziel2030

Corona-Bonds schädigen Reputation hoch verschuldeter Euro-Staaten

ZEW-Kurzexpertise zur Stabilisierung der Eurozone in der Corona-Krise

von Prof. Dr. Friedrich Heinemann, ZEW

Corona-Bonds bringen im Vergleich zu einer Pandemie-Kreditlinie des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) keinen überzeugenden Mehrwert. Die Emission von Corona-Bonds könnte den Marktzugang hoch verschuldeter Eurostaaten weiter erschweren, weil sie als Signal für drohende Zahlungsprobleme dieser Staaten verstanden werden könnten. Eine vorsorgliche ESM-Kreditlinie mit begrenzter Laufzeit ist in der akuten Krisenphase das überlegene Instrument. Dies sind die Schlussfolgerungen einer ZEW-Kurzexpertise, die Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW Mannheim, vorgelegt hat.

Ein Land wie Italien, das ohnehin schwer vom Coronavirus betroffen und dazu hoch verschuldet ist, könnte durch die Emission von Corona-Bonds mitten in der Krise weiter destabilisiert werden.

Die Analyse zeigt, dass die Debatte um die neue Eurobonds-Variante zwei Themen vermischt. Zum einen geht es um Notfallliquidität zur Bewältigung der akuten Krise. Zum anderen muss Europa auf Dauer eine Lösung für Euro-Staaten finden, die durch die Corona-Rezession in eine Situation der Überschuldung geraten. Während eine ESM-Kreditlinie in der akuten Krise wirksam Liquidität bereitstellen kann, beinhaltet sie noch keine Grundsatzentscheidung, wie auf Dauer mit einem überschuldeten Land umzugehen ist. Anders, so die Expertise, liegt der Fall bei den Corona-Bonds. Durch die Haftungsgemeinschaft und die beabsichtigte starke Begünstigung hoch verschuldeter Staaten wird faktisch ein Transfersystem errichtet.

Die ZEW-Kurzexpertise argumentiert, dass die akute Krisenphase nicht der geeignete Zeitpunkt ist, um eine staatliche Überschuldung lösen zu können. Hier sind auf Dauer verschiedene Alternativen für Transfers denkbar, die durch Corona-Bonds zu früh ausgeschlossen werden. So könnten in Zukunft Investoren durch einen Schuldenschnitt an den Kosten einer Konsolidierung beteiligt werden. Ebenso könnten besonders wohlhabende Gruppen im überschuldeten Land zu Sonderopfern herangezogen werden. Weil solche Entscheidungen komplex sind und ein ruhiges Marktumfeld benötigten, ist dafür jetzt der falsche Zeitpunkt.

Corona-Bonds erhöhen Risiko von Schulden-Transfers in der Eurozone

Die Emission von Corona-Bonds könnte die Reputation hoch verschuldeter Euro-Staaten sogar schädigen und ein Land wie Italien mitten in der Krise weiter destabilisieren. Sie wären ein Signal dafür, dass die nationalen Schulden dieser Länder ausfallgefährdet sind und deshalb nun neue höherrangige Wertpapiere mit umfassenden europäischen Garantien geschaffen werden müssten. Auch ist es unwahrscheinlich, dass die anfangs angedachten Emissionsvolumina dieser neuen Anleihen ausreichen würden. Es droht eine Zwangslage, in der ein schnell wachsender Teil der nationalen Schulden vergemeinschaftet werden muss.

Die Gemeinschaftshaftung für die Corona-Bonds würde somit mitten in der akuten Krise eine verfrühte Weichenstellung vornehmen, die zu einseitig auf Transfers zur Lösung von Überschuldungsproblemen bei Euro-Staaten setzt.

„Aktuell geht es darum, die COVID19-Seuche einzudämmen, die Wirtschaft kurzfristig zu stabilisieren und die Euro-Staaten finanziell liquide zu halten. Genau dazu kann der ESM einen wertvollen Beitrag leisten. Corona-Bonds erbringen hingegen keinen erkennbaren Mehrwert. Sie erhöhen aber das Risiko, dass es ohne transparente Entscheidungen zu einer umfassenden Transferlösung für nationale Staatsschulden in der Eurozone kommt“, so das Fazit von Friedrich Heinemann.

Wahlen im Vereinigten Königreich: Ein Brexit unter einer Labour Regierung

von Prof. Dr. Friedemann Kainer, Universität Mannheim

Am 21.11.2019 hat Labour sein Wahlprogramm (Manifesto) vorgestellt. Es enthält auch die Prioritäten für die zukünftige Europapolitik des Vereinigten Königreichs unter der politischen Führung von Jeremy Corbyn.

  1. Im Zentrum steht das Versprechen, dass das britische Volk auf der Grundlage eines neu verhandelten Austrittsvertrages neu abstimmen darf. In einem nunmehr rechtlich bindenden Referendum werden zwei Alternativen zur Wahl gestellt: Der Verbleib in der EU gegenüber einem Austritt, Modell „soft Brexit“.
  2. Hierfür möchte Labour innerhalb von 6 Monaten nach Regierungsantritt das Austrittsabkommen neu verhandeln. Die Eckpunkte sind:
  • Verbleib des (ganzen) Vereinigten Königreichs in der europäischen Zollunion;
  • eine enge Anbindung an den europäischen Binnenmarkt unter weitgehender Fortsetzung der Personenverkehrsfreiheit
  • eine „dynamischen Angleichung“ arbeits-, verbraucher- und umweltrechtlicher Standards mit dem Anspruch einer britischen Führung;
  • Fortsetzung der Beteiligung an unionalen Agenturen und Fonds (z.B. Horizon 2020 – Forschungsförderung)
  • Fortsetzung der Sicherheitszusammenarbeit (z.B. Zugang zu unionalen Datenbanken, Fortsetzung des Europäischen Haftbefehls);
  • Gewährleistung der Rechte der Unionsbürger im Vereinigten Königreich und die Einführung eines Systems deklaratorischer Anmeldung (anstelle der gegenwärtig vorgesehenen Pflicht, ein Aufenthaltsrecht zu beantragen);
  • Sicherung des Karfreitagsabkommens
  1. In der Bewertung fällt zunächst auf, dass das Labour Manifesto nicht zwischen Austrittsvertrag und künftigen Beziehungen differenziert. Stattdessen soll der „zutiefst fehlerbehaftete“ Johnson-Deal neu verhandelt werden. Das ist im Wesentlichen Wahlkampfgetöse. Das vorliegende Austrittsabkommen sieht eine Gewährleistung der Rechte der EU-Bürger und umgekehrt der in der EU lebenden Briten vor, darüber hinaus Übergangsvorschriften, finanzielle und institutionelle Regelungen und die Übergangszeit. Hieran ist wenig, was dringend verbesserungswürdig ist. Richtig ist, dass die zukünftigen Beziehungen skizzenhaft in der allerdings rechtlich nicht bindenden politischen Erklärung festgelegt sind. Diese können zweifelsohne ohne größeren Aufwand geändert werden und wären aus Labour-Sicht auch änderungsbedürftig, weil sie lediglich einen einfachen Freihandelsvertrag ohne große Ambitionen vorsieht.
  2. Dies gilt auch für das Nordirlandprotokoll, das – abgesehen von den Bürgerrechten – im Austrittsvertrag alleine längerfristig Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt. Nach der Änderung des Protokolls in den Verhandlungen mit Premierminister Boris Johnson sind jedoch ausschließlich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Nordirland und der EU geregelt. Eine erneute Neufassung des Protokolls wäre zwar möglich; auf der Grundlage des Art. 50 EUV kann es allerdings nicht an die Stelle eines dauerhaften Handelsvertrages treten. Grund hierfür ist, dass der Austrittsvertrag und die ihm beigegebenen Protokolle lediglich Übergangsregelungen enthalten bzw. unmittelbar mit dem Austritt zusammenhängende Fragen regeln dürfen. Alles andere bleibt für die Verhandlungen nach dem Austritt.
  3. Inhaltlich entsprechen die Brexit-Ziele das Labour Manifesto dem Modell eines Norwegen plus Brexit: dem (weitgehenden) Verbleib im EU-Binnenmarkt sowie der unionalen Zollunion und Beibehaltung der Rechtsangleichung. Das Manifesto spricht allerdings nur von arbeits-, verbraucher- und umweltrechtlichen Standards. Das greift deutlich zu kurz. Das Vereinigte Königreich müsste dafür im Grundsatz alle wesentlichen binnenmarktrechtlichen Regelungen akzeptieren und als „rule-taker“ entsprechend umsetzen (immerhin ausdrücklich: „dynamic alignment“). Insbesondere bedeutet dies auch, auch in Zukunft die Rechtsprechung des EuGH sowie die wettbewerbsrechtlichen Regeln zu akzeptieren, allen voran die Beihilfenaufsicht der Europäischen Kommission. Hierzu findet sich im Manifesto indes keine Aussage, aber von Seiten der EU wird es hier keine Zugeständnisse geben, schon zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU. Technisch bleiben viele Fragen: Welche Rechtsqualität würde das Recht eines Handelsvertrages haben? Wie würde die Beteiligung an europäischen Agenturen und Fonds organisiert werden? Wie soll die weitere Teilnahme am Europäischen Haftbefehl rechtlich vollzogen werden? Und: will ein großes Land wie das Vereinigte Königreich mit seiner glorreichen Geschichte wirklich „rule-taker“ werden? Ich halte das für ausgeschlossen.
  4. Nimmt man den Plan des Labour Manifestos beim Wort, so hätten die Briten die Wahl: zwischen Verbleib in der EU und einem „BRINO“ (Brexit in name only). Ein solcher Brexit wäre indes in der Tat vollständig sinnlos, als weitgehende Mitgliedschaft und Pflicht zur Zahlung in das EU Budget ohne Mitwirkungsrechte; es braucht wenig Phantasie, dass ein solcher Plan als Alternative zu „remain“ ausscheidet – zumindest bei rationaler Betrachtung.
  5. Für den Fall eines „remain“ sieht Labour eine „radikale Reform“ der EU vor, die sich zukünftig auf Klimapolitik, Vermeidung von Steuerflucht und das Ende von Austerität und sozialen Ungleichheiten fokussieren soll. Ob es Labour gelingt, der EU einen sozialistischen Stempel aufzudrücken, darf getrost bezweifelt werden. Regelungen zur Einschränkung von Steuerflucht werden seit Jahren ohne durchschlagenden Erfolg diskutiert, ausgerechnet die von Labour eher ungeliebte Beihilfenaufsicht erzielt hier die größten Erfolge. Letztere kann aber Nationalisierungsprojekten im Wege stehen, vor allem, wenn staatliche Unternehmen wettbewerbsverzerrende Steuergelder erhalten sollen. Und die Instrumentalisierung der EU zum Ausgleich von sozialer Ungleichheit im Vereinigten Königreich dürfte mangels Kompetenzen von vornherein zum Scheitern verurteilt sein.
  6. Es bleibt der Eindruck, dass das Labour Manifesto nicht weniger große Versprechen macht als Boris Johnson in seinem Wahlkampf für die Parteiführung im Juni-Juli 2019. Was einfach klingt („dynamic alignment“), wird den Praxistest harter Verhandlungen nicht überstehen. Dies gilt schon deswegen, weil das Versprechen einer Neuverhandlung in den ersten sechs Monaten schon technisch nicht einlösbar ist: die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen können erst nach dem Austritt beginnen. Zur Wahl steht damit (neben dem Verbleib) nicht ein ausverhandeltes Abkommen, sondern lediglich das blumige Versprechen eines Norwegen plus-Modells in der Zukunft, das langjährige Verhandlungen erfordern dürfte, innenpolitisch als BRINO zu Verwerfungen (milde ausgedrückt) führt und die nächsten Neuwahlen möglicherweise nicht überlebt.

Von diesen Fragen abgesehen, immerhin: Labour hat sich klar für eine enge Bindung an die EU positioniert.

Wie geht’s weiter im Kohlekernland Europas? Die Zukunft der Kohle in der deutschen, polnischen und tschechischen Presse

von Prof. Dr. Michèle Knodt, TU Darmstadt

In Deutschland, Polen und Tschechien werden 57 % der europäischen Kohle konsumiert. 87 % der Arbeitsplätze im Bereich der Kohleproduktion sind ebenfalls in diesen drei Ländern zu finden. Trotz ähnlicher Rahmenbedingungen wird die Zukunft der Kohle in den Medienlandschaften Deutschlands, Polens und Tschechiens jedoch vollkommen unterschiedlich behandelt und folgt dabei dem jeweils dominanten energiepolitischen Paradigma des betreffenden Landes: In Deutschland liegt der Fokus des energiepolitischen Paradigmas auf dem Ausstieg aus der Kohle. In Polen fungiert das energiepolitische Paradigma als Hemmniss für den Kohlausstieg. In Tschechien spiegelt die Berichterstattung politische Unsicherheit über den Braunkohleabau im Nordwesten des Landes wieder. Eine Untersuchung von Jan Osička, Jörg Kemmerzell, Maksymilian Zoll, Lukáš Lehotský, Filip Černoch und Michèle Knodt legt nahe, dass die Medien dabei hauptsächlich als Plattform für die Entscheidungsträger des jeweiligen Landes dienen und darüber hinaus die Perspektiven der Stakeholder im Bereich der Energiepolitik wiedergeben. Der Großteil der Medienberichtung ermöglicht und beschränkt somit gleichzeitig alternative Politiken  in diesem Feld, indem sie dominante Diskurse befördert und das Erscheinen alternativer Sichtweisen behindert.

Weiterlesen: Osička, Jan; Kemmerzell, Jörg; Zoll, Maksymilian; Lehotský, Lukáš; Černoch, Filip; Knodt, Michèle (2020): What’s next for the European coal heartland? Exploring the future of coal as presented in German, Polish and Czech press, in: Energy Research & Social Science, Vol. 61, https://doi.org/10.1016/j.erss.2019.101316.

Der neue Brexit Deal: Eine Gefahr für die Integrität des europäischen Binnenmarkts?

von Prof. Dr. Friedemann Kainer, Universität Mannheim

Es war eine Grundforderung der EU, die der Europäische Rat in seinen Brexit-Verhandlungsleitlinien im April 2017 formulierte: Der Austrittsvertrag und der zukünftige Handelsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich dürfen die Integrität des Binnenmarkts nicht beeinträchtigen. Darunter versteht die EU zum einen die Einheit der vier Grundfreiheiten. Zugang zum Binnenmarkt kann das Vereinigte Königreich nach dem Austritt aus der EU nur im Paket (Warenverkehr, Dienstleistungen, Personen und Kapital) bekommen. Zum anderen dürfen die Funktionen des Binnenmarkts nicht beeinträchtigt werden, etwa durch Umgehung der Regeln der Zollunion oder der unionsrechtlichen Standards: Kein Rosinenpicken! Hierfür lassen sich verschiedene Gründe finden, teils politisch, teils wettbewerblich. Von Anfang an bestand die Befürchtung, dass ein (zu) vorteilhaftes Handelsabkommen austrittsaffine Kreise in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten zur Nachahmung anregen könnten. Die Rede war schnell von Danexit (Dänemark), Czexit (Tschechien) oder Finexit (Finnland). Gewichtigere Bedenken begegnen aus der Sicht des binnenmarktrechtlichen Wettbewerbsprinzips niedrigere Zölle und arbeits-, sozial- und umweltrechtliche Standards im Vereinigten Königreich bei gleichzeitig freiem Marktzugang, weil sich hieraus resultierende niedrigere Kosten in (ungerechtfertigte) Wettbewerbsvorteile umsetzen würden. Es gibt also einen Konnex zwischen Marktöffnung und regulatorischer Konvergenz.

Die Kommission hat in ihren Verhandlungen über das Austrittsabkommen mit den Briten bislang sehr genau darauf geachtet, dass der Grad an Marktöffnung mit der Verpflichtung des Vereinigten Königreichs auf die Übernahme wettbewerbsrelevanter Regulierungen abgestimmt war. So sah das von der Regierung May verhandelte und am 25.11.2018 vom Europäischen Rat angenommene Backstop-Protokoll einen Verbleib Nordirlands im Warenbinnenmarkt vor mit der Folge, dass dort unionales Zoll- und Warenverkehrsrecht, aber auch bestimmte arbeits-, sozial- und umweltschutzrechtliche Standards anwendbar sein sollten. Großbritannien sollte im gemeinsamen Zollgebiet verbleiben, aber nur einen abgeschwächten Marktzugang erhalten. Hier wären die genannten Standards – abgeschwächt als Mindeststandards – einzuhalten gewesen. Für das ganze Vereinigte Königreich sollte im Übrigen das unionale Beihilfenrecht gelten.

Diese – recht weitgehende – Bindung an das Unionsrecht fand im Unterhaus keine Mehrheit, der Backstop wurde durch das am 17.10.2019 mit Premierminister Johnson vereinbarte neue Nordirland-Protokoll ersetzt. Es sieht nunmehr zwar noch einen Verbleib Nordirlands im Warenbinnenmarkt der EU, zugleich aber ein Ausscheiden des Vereinigten Königreichs (als Ganzes!) aus der EU-Zollunion vor. Regelungen für einen direkten (!) Marktzugang Großbritanniens in die EU gibt es nicht, so dass dort überhaupt keine gemeinsamen Standards gelten sollen; in Nordirland sollen zwar der warenverkehrsrechtliche Acquis, nicht aber sonstige Standards anwendbar sein. Hat hier die EU aus politischen Gründen in ihren zentralen Forderungen nachgegeben? Einiges spricht dafür: Das komplexe System einer Zollzusammenarbeit soll zwar verhindern, dass Güter aus Großbritannien über Nordirland zollfrei in die EU geliefert werden. Ob das Verfahren funktioniert, das im Übrigen protokollrechtlich nur teilweise ausgearbeitet ist und noch einer Konkretisierung durch das Joint Committee bedarf (mit Vetorecht des Vereinigten Königreichs!), ist keineswegs sicher. Waren, die in Großbritannien z.B. unter zukünftig möglicherweise niedrigeren Umweltschutzstandards kostengünstiger produziert werden, könnten über Nordirland in die EU exportiert werden. Wie Beihilfen kontrolliert werden sollen, wenn sie Zulieferfirmen in Großbritannien zugutekommen, deren Produkte in Nordirland weiterverarbeitet werden und dann mit Kostenvorteilen in die EU gelangen, ist ganz unklar.

In diesem Sinne ist das neue Nordirland-Protokoll ein Rückschritt für die Integrität des Binnenmarkts und ein bemerkenswerter Erfolg von Boris Johnson. Selbst wenn es gelänge, die Lücken im unionalen Außenzoll zu füllen, könnte Nordirland ein beachtlicher Wirtschaftsaufschwung im Bereich des Handels von britischen Waren über Irland in die EU bevorstehen – zulasten der europäischen Wettbewerber. Offenbar war der zeitliche und politische Druck zu groß, um auf Seiten der EU diesen Bedenken wirksam zu begegnen. Um so mehr sollte die EU bei den Verhandlungen zu einem Freihandelsvertrag auf Wettbewerbsgleichheit Wert legen. Ein Interview von Chefunterhändler Michel Barnier mit dem Guardian (29.10.2019: „Ignore EU regulatory standards at your peril“) lässt insoweit hoffen.

Bessere Kopplung deutscher und europäischer Energiegovernance

von Prof. Dr. Michèle Knodt, TU Darmstadt

Die Europäische Union (EU) setzt zur Zeit die „Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz“ vom Dezember 2018 um, mit der sie die europäische Energiepolitik klimafreundlich gestalten und zugleich ihre Pflichten aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllen wird. Die Governance-Verordnung regelt einen Bereich, in dem es keine exklusiven europäischen Kompetenzen gibt. Es geht darum, die Energiepolitik der Mitgliedstaaten im Hinblick auf europäische Ziele zu steuern, obwohl dies in der nationalen Kompetenz liegt. Daher bewegt sich die Verordnung im Bereich der weichen Steuerung, die ohne große Verbindlichkeiten und ohne Sanktionen auskommen muss. Aber mit der Verordnung ist es zum ersten Mal gelungen hierfür ein Prozedere klar vorzugeben.

Die Governance-Verordnung sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Emissionsminderung in integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen darlegen. Sind die Pläne oder deren Umsetzung unzureichend, kann die Kommission Nachbesserungen empfehlen.

Der nationale Energie- und Klimaplan Deutschlands wurde Anfang 2019 im Entwurf der Europäischen Kommission zugeleitet. Der Plan wurde vom Bundeswirtschaftsministerium unter Einbezug der betroffenen Ministerien erstellt. Der Prozess lief parallel zum Entstehungsprozess des Klimagesetzes unter der Federführung der Bundesumweltministerin. Um eine bessere Integration der beiden Prozesse und Inkohärenzen durch wenig integrierte Governance-Systeme zu vermeiden, sollte der nationale Energie- und Klimaplan in das noch zu verabschiedende Klimaschutzgesetzt, das die Bundesumweltministerin eingebracht hat und das nach den Worten der Kanzlerin bei der Pressekonferenz zum neuen Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung am 20.9.2019 Teil der Programmes sein soll, verankert werden.

Weiterlesen: Sabine Schlacke/Michèle Knodt (2019): Das Governance-System für die Europäische Energieunion und für den Klimaschutz, in: ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht, 30, 7-8, 404-411.